Auf einen Blick

Häufige Fragen

Auf der Webseite www.awo-kitas-owl.de können Sie sich über unsere verschiedenen Einrichtungen und deren Schwerpunkte informieren. Gerne können Sie die Kita gemeinsam mit Ihrem Kind besichtigen, Fragen zur Kita, zum Tagesablauf etc. stellen und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit den Kolleg:innen vor Ort.

Das Kita-Jahr beginnt am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 30.04. gekündigt wird. Dies gilt nicht für Schulanfänger:innen. Hier endet der Vertrag automatisch am 31.07. des Jahres, in dem die Kinder schulpflichtig werden.

Bei Umzug gelten andere Kündigungsfristen. Diese können Sie Ihrem Aufnahme- und Betreuungsvertrag unter §16 „Vertragsdauer und Beendigung“ entnehmen.

Die Betreuungszeiten sind für ein Kita-Jahr verbindlich und  können im laufenden Jahr nur in Ausnahmefällen geändert werden. 

Haben Sie für das kommende Kita-Jahr einen Änderungswunsch? Informieren Sie bitte die Leitung der Kita frühestmöglich.

Dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Einige Kommunen nutzen zentrale onlinebasierte Anmeldeverfahren wie z. B. Little Bird oder KitaNavigator. Eine persönliche Anmeldung in unseren Kitas vor Ort ist immer möglich.

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Wunsch-Einrichtung.

Ihr Kind kann entsprechend Ihrer gebuchten Wochenbetreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden betreut werden. Wir bieten ein flexibles Öffnungszeitenkonzept an, das die Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Die konkreten Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Kita.

Jede Einrichtung hat darüber hinaus einen Konzeptionstag im Jahr, an dem keine Betreuung in der Einrichtung stattfindet. Eine Betreuung in einer benachbarten Einrichtung wird jedoch sichergestellt.

Die Kosten eines Kita-Platzes sind von verschiedenen Faktoren wie Alter des Kindes, Betreuungszeit und Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die zuständige Kommune festgelegt. Eine Elternbeitragstabelle erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kommune oder in unseren Kindertagesstätten.

Vor der Aufnahme Ihres Kindes findet ein Aufnahmegespräch zu den individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten Ihres Kindes statt. Dies wird von der*dem pädagogischen Mitarbeiter:in geführt, der*die die Eingewöhnung Ihres Kindes übernimmt und in den ersten Tagen und Wochen die Hauptbezugsperson für Ihr Kind sein wird. Begleitend wird auch der individuelle Eingewöhnungsverlauf besprochen.

Selbstverständlich! Wir sehen das Kind als Akteur seiner eigenen Entwicklung, das sich nach seinen individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten selbstständig seine Welt erschließt. Wir sehen uns als interessierte Wegbegleiter:innen, die den Kindern mit Akzeptanz und Toleranz begegnen und sie in ihren Wünschen und Bedürfnissen ernst nehmen. Dabei werden die individuellen und verschiedenen Entwicklungsprozesse der Kinder berücksichtigt und unterstützt. 

Wenn Ihr Kind krank ist, benötigt es in allererster Linie Ruhe und Zeit, um zu genesen. In den meisten Fällen wirken sich Ruhe und Geborgenheit positiv auf den Genesungsprozess aus. Ebenso tragen Sie und wir auch die Verantwortung für die Gesundheit der anderen Kinder sowie der Kolleg:innen. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, gönnen Sie ihm die Zeit zum Genesen und melden Sie Ihr Kind in der Kita ab. Dies genügt selbstverständlich telefonisch.

Eine Erstattung des Essengeldes erfolgt nicht, ebenso nicht bei Urlaub oder Kuraufenthalten. Die monatliche Pauschale ist bereits mit 6 Wochen Abwesenheit durch Urlaub und Krankheit im Jahr kalkuliert.

Jedes Kind ist wertvoll und einzigartig, es steht mit seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Eigenschaften im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Sollte Ihr Kind einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, stehen unsere qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung, die Sie und Ihr Kind auf dem Weg begleiten.